Der Präsident und die Landesregierung von Bozen können sich nicht davon entbinden, der Öffentlichkeit über ihre Verwaltungstätigkeit und Gesetzgebung durch die verfassungsmäßige Zwischenvermittlung der Journalisten Rechenschaft abzulegen.
Dies betont in einer Mitteilung der Journalistenverband Trentino-Südtirol.
Die angekündigte neue Kommunikationsweise, die durch vorgefertigte Pressemitteilungen und Videoäußern von Landesräten und dem Präsidenten erfolgt, hindert die Journalisten daran, ihre verfassungsmäßig garantierte Funktion auszuüben und stellt einen Rückschritt zu den jahrzehntelangen Pressekonferenzen dar, die vom damaligen Landeshauptmann Luis Durnwalder eingeführt und bis zur Verschiebung der Landesregierung vom 17. Oktober von Dienstag auf Freitag weiterhin von dem aktuellen Präsidenten Arno Kompatscher fortgeführt wurden.
Der regionale Journalistenverband solidarisierte sich mit allen Redaktionen der Print-, Rundfunk- und Online-Medien und fordert Präsident Kompatscher und die Landesregierung von Bozen auf, diese unverständliche Entscheidung, die die Pressefreiheit und die verfassungsmäßig garantierte Funktion der journalistischen Vermittlung gemäß Artikel 21 der Verfassung einschränkt, zu überdenken.
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Ja zu den Pressekonferenzen